Du bist körperlich oder seelisch verletzt worden?
Du hast ein Recht auf Hilfe!
In deinem Leben ist etwas geschehen, das du alleine nicht bewältigen kannst?
Du bist Opfer von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geworden?
Du hast Gewalt gegen ein anderes Familienmitglied oder nahe Angehörige miterlebt?
Das Opferhilfegesetz* garantiert Opfern von Gewalttaten umfassende Hilfe. Du hast ein Recht auf Hilfe:
- Anspruch auf Beratung und Begleitung
- besondere Rechte im Strafverfahren
- Anspruch auf finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen
Wir klären dich über deine Rechte auf und beraten dich, wie du weiter vorgehen kannst.
Wir helfen dir, das Ereignis zu bewältigen.
Wir begleiten dich in einem Strafverfahren.
Wir informieren dich bei Gewaltschutzmassnahmen.
Wir stehen unter strenger Schweigepflicht.
Unsere Gespräche sind vertraulich.
Wir unternehmen nichts ohne deine Einwilligung.
* Unterstützungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, wenn sie durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen und/oder psychischen Integrität beeinträchtigt sind. Nahe Angehörige von Opfern können sich ebenfalls beraten lassen. Eine Strafanzeige oder ein Strafverfahren ist nicht vorausgesetzt, um Opferhilfe zu erhalten.