Was tun bei vermuteter Kindswohlgefährdung?

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Wir beraten Fachpersonen – Kindergärtner:innen, Pädagog:innen, Schulsozialarbeiter:innen –, die sich Sorgen um ein Kind, eine Jugendliche, einen jungen Erwachsenen machen.

Telefonisch oder im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie bei einer ersten Einschätzung und diskutieren mit Ihnen gemeinsam mögliche Mittel und Wege. Bei Kindswohlgefährdung ist das Vier-Augen-Prinzip besonders wichtig. Überstürzte Interventionen sind unbedingt zu vermeiden.

Wir stehen unter strenger Schweigepflicht. Es besteht auch die Möglichkeit zu einer anonymen Fallbesprechung.

Unsere Beratungen sind niederschwellig – schnell und unkompliziert.